Christiani hebt bei Schmelzklebstoffen die erleichterte Bewertung hervor: „Aufgrund der gestiegenen Erkenntnislage konnten darüber hinaus die Bemessungsregeln für Hotmelt-Applikationen bei Papierverpackungen erheblich vereinfacht werden.“
Auch bei der Prüfung der Lichtdurchlässigkeit von Glasverpackungen hat sich das Verfahren geändert. Christiani erläutert: „Eine weitere wichtige sachliche Änderung betrifft das DfR-Kriterium ‚optische Transmission‘ bei Glasverpackungen; hier wurde der absolute Schwellenwert gestrichen und methodisch auf eine Vergleichsmessung umgestellt.“
Weitere Differenzierungen beträfen laut Thielen beispielsweise PVOH-Beschichtungen bei bestimmten PET-Verpackungen. „Entscheidend bleibt also der konkrete Aufbau der Verpackung“, so Thielen.
Recyclingfähigkeit: Entscheidend ist der zurückgewinnbare Wertstoffanteil
Dem Mindeststandard zufolge ist für die Recyclingfähigkeit einer Verpackung nicht entscheidend, was theoretisch recycelbar erscheint, sondern welcher Anteil im Recycling tatsächlich als Wertstoff zurückgewonnen werden kann. „Der Papier- oder Kunststoffanteil allein liefert noch kein vollständiges Ergebnis. Entscheidend ist, welcher Wertstoffanteil im jeweiligen Recyclingpfad zurückgewonnen werden kann und welche Verluste oder Unverträglichkeiten auftreten“, erklärt Thielen genauer.
Ebenso wichtig sei die Frage, was genau bewertet wird. Grundsätzlich betrachte der Mindeststandard die gesamte Verpackung einschließlich ihrer integrierten Bestandteile. „Dass sich ein Bestandteil von Hand ablösen lässt, reicht für eine getrennte Bewertung allein nicht aus“, sagt Thielen. Bei der aktuellen Überarbeitung müsse außerdem die Bedeutung der gelben Kategorie klar sein: „bedingt kompatibel“ bedeute nicht automatisch „als Wertstoff anrechenbar“.
Wie die ZSVR betont, soll die einheitliche Bewertungsmethode verhindern, dass einzelne Materialien bei der Bemessung bevorzugt oder benachteiligt werden.
Materialunterschiede würden dabei anhand der jeweiligen Gestaltungsparameter und der tatsächlichen Sortier- und Verwertungspraxis berücksichtigt, erläutert Sunderdiek. Die Methode lasse auch neue Werkstoffe und Materialkombinationen zu, sofern deren Recyclingfähigkeit entsprechend nachgewiesen werde.
PPWR: Klarheit über die Bewertung der Recyclinginfrastruktur gefragt
Christiani sieht im Mindeststandard auch ein Instrument zur Verbesserung des Verpackungsdesigns: Die Ermittlungsmethode mache die Ursachen qualitativer und quantitativer Defizite sichtbar. Weiteren Handlungsbedarf sieht er deshalb vor allem bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: „Es bedarf also keiner veränderten oder weiteren Standards, sondern lediglich der Implementierung funktionsfähiger, wettbewerbsneutraler ökonomischer Anreizsysteme, um die Umstellung auf recyclinggerechte Verpackungslösungen zu initiieren bzw. zu beschleunigen.“
Für die nächste Anpassung wünscht sich Thielen vor allem frühzeitig Klarheit darüber, wie die tatsächlich vorhandene Recyclinginfrastruktur auf europäischer Ebene bewertet wird. Das betreffe insbesondere „Recyclability at Scale“, etwa bei kleinformatigen PP-Folien und PET-Schalen.
Diese Verpackungen seien im Mindeststandard bereits gut erfasst. Noch nicht ausreichend klar sei hingegen ihre künftige Bewertung auf europäischer Ebene. „Hier sollten der Mindeststandard und die Anforderungen der PPWR möglichst früh aufeinander abgestimmt werden“, fordert Thielen.
Für Unternehmen sei dies eine Frage der Planungssicherheit: „Unternehmen treffen heute Entscheidungen über Verpackungsaufbauten und investieren in deren Entwicklung. Dafür brauchen sie eine verlässliche Orientierung, wie die vorhandenen Sortier- und Recyclingstrukturen künftig berücksichtigt werden und was das für ihre Verpackungen bedeutet.“
Christiani richtet den Blick ebenfalls auf die europäischen Vorgaben: „Im kommenden Jahr wird der Entwurf des delegierten Rechtsakts zu Artikel 6 PPWR im Fokus der fachlichen und politischen Diskussion stehen.“ Bei der Fortschreibung des Mindeststandards 2027 müssten dessen Kategorien für recyclinggerechtes Verpackungsdesign gegebenenfalls an die künftige europäische Methode zur Ermittlung der Recyclingfähigkeitsklassen angepasst werden. Dabei gehe es auch darum, so Christiani, „die Interessen derjenigen Unternehmen wahrzunehmen, die ihre Verpackungen bereits nach objektiven Kriterien optimiert haben“.