• 20.08.2026
  • Artikel

Neue Grenzwerte erfordern Transparenz in der Lieferkette

Seit dem 12. August 2026 gelten mit der PPWR neue Anforderungen an Schadstoffe in Verpackungen. Besonders die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen stellen Unternehmen entlang der Verpackungslieferkette vor Herausforderungen. Fachleute von DEKRA, Berndt+Partner Creality und Mondi erläutern, wie sich Risiken erkennen, Konformität nachweisen und geeignete Alternativen finden lassen.

Geschrieben von Alexander  Stark

Papierschale mit Fett- und Wassertröpfchen
Neue PPWR-Grenzwerte verpflichten Unternehmen, PFAS-Risiken zu ermitteln und die Konformität entlang der gesamten Verpackungslieferkette nachzuweisen.

Kaum ein Thema hat die Diskussionen der Verpackungsbranche in den vergangenen Monaten und Jahren so geprägt wie die Einführung der PPWR. Nun muss sie Schritt für Schritt umgesetzt werden. Für die Hersteller von Verpackungen bringt sie eine Reihe neuer Verpflichtungen.

Die Vorgaben greifen in mehreren Etappen. Den Anfang macht der Nachweis, dass bestimmte Stoffbeschränkungen eingehalten werden. Ab 2027 folgen Regelungen zur Registrierung und Herstellerverantwortung. Bis 2030 und darüber hinaus kommen schrittweise Anforderungen an recyclinggerechtes Design, den Rezyklateinsatz, chemisches Recycling und Mehrwegsysteme hinzu, während zugleich die Herstellerverantwortung weiter ausgebaut wird.

Ab dem 12. August 2026 ist für alle Verpackungen und Verpackungskomponenten ein Schadstoffgrenzwert von 100 mg/kg für die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom einzuhalten. Diese Vorgaben sind allerdings nicht neu, wie Sonja Bähr, Director Business Development von der Verpackungsdesignagentur BPC, betont: „Der Wert war auch in der bisher gültigen Verpackungsrichtlinie einzuhalten und wurde bereits von vielen Lieferanten in den Spezifikationen bestätigt.“

 

Über die aktuellen PFAS- und Schadstoffgrenzwerte sprechen wir mit Sonja Bähr auch im Virtual Talk der FACHPACK. Hier können Sie sich anmelden.

Chemiker in einem Labor mit Glasfläschchen im Vordergrund
Laboranalysen helfen, PFAS- und Schwermetalleinträge in Verpackungsmaterialien zu erkennen und die Einhaltung der PPWR-Grenzwerte nachzuweisen.

Welche Grenzwerte gelten für PFAS?

Zusätzlich gelten seit August 2026 für alle Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, drei abgestufte Grenzwerte für PFAS:

 

  • 25 ppb für jede einzelne PFAS bei gezielter Analyse, polymere PFAS ausgenommen
  • 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten PFAS, polymere PFAS ausgenommen
  • 50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS

PFAS ist die Sammelbezeichnung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Viele dieser sogenannten Ewigkeitschemikalien sind in der Umwelt äußerst langlebig; einige können zudem gesundheitsschädlich sein. PFAS wurden in der Vergangenheit in einigen Verpackungsanwendungen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt, bei denen bestimmte Barriereeigenschaften wie Fett- oder Feuchtigkeitsbeständigkeit erforderlich sind.

Für viele Hersteller dürfte laut Dr. Ingo Knepper, Prüfbereichsleiter RoHS-, REACH- und Materialanalytik bei DEKRA, der größte Handlungsbedarf beim Einsatz von Materialien mit Recyclinganteil liegen, „da diese aufgrund schwankender Rohstoffqualität eine Quelle für Spurenverunreinigungen sein können“. Hier besteht laut Dr. Knepper ein sehr hoher Bedarf an Prozesskontrollen, um Grenzwertüberschreitungen im Endprodukt zu verhindern.

 

Wie werden die Grenzwerte gemessen?

Für Mondi und seine Kunden bestand eine der zentralen Fragen bei der Umsetzung darin, wie sich die Konformität ohne eine harmonisierte Analysemethode bewerten lässt. Die jüngsten Leitlinien der Europäischen Kommission sehen ein praxisorientiertes, schrittweises Vorgehen vor, das die derzeitigen analytischen Möglichkeiten und die branchenweiten technischen Arbeiten zur Entwicklung eines praktikablen Bewertungsverfahrens berücksichtigt. Mondi habe seine internen Verfahren zur Risikobewertung und Prüfung bereits vor dem Anwendungsbeginn im August 2026 an diesem Ansatz ausgerichtet, erklärt Claudia Gluth, Leiterin Produktsicherheit und Compliance im Bereich Consumer Solutions bei Mondi, die Situation.

Verpackungsdesign sowie die Auswahl von Materialien und Lieferanten sind aufwendig. Deshalb sollten Hersteller schon von Anfang an die Schadstoffgrenzwerte im Blick haben. „Idealerweise werden die PFAS-Analysen direkt bei der Materialauswahl begonnen“, rät Dr. Knepper. Spätestens an den ersten Prototypen sollten Analysen durchgeführt werden, um den Einfluss der Verarbeitungsschritte festzustellen. DEKRA empfiehlt einen risikobasierten Ansatz, bei dem Ausgangsmaterialien zunächst anhand des Gesamtfluorgehaltes TF (Total Fluorine, 50-ppm-Grenzwert) in Risikogruppen eingeteilt werden. 

Der Gesamtfluorgehalt TF hat aber auch seine Tücken, wie Claudia Gluth ergänzt: „Gesamtfluor ist ein sinnvoller Screening-Parameter, aber nicht spezifisch für PFAS – Fluor kann auch aus anderen Quellen stammen.“ Ein Gesamtfluorwert von mehr als 50 mg/kg bedeute daher für sich genommen noch nicht, dass der PFAS-Grenzwert überschritten wurde. „Entsprechend dem stufenweisen Ansatz der Kommission kann durch weiterführende Analysen geklärt werden, ob das Fluor mit PFAS in Verbindung steht oder aus anorganischen beziehungsweise anderen, nicht PFAS-bedingten Quellen stammt. Dadurch können wir die Einhaltung der geltenden Grenzwerte nachweisen“, erläutert Claudia Gluth.

Die Wareneingangsprüfung spielt bei der Kontrolle möglicher Schwermetalleinträge eine wichtige Rolle. „Als schnelles Screening-Verfahren wird dabei häufig die Röntgenfluoreszenzanalyse eingesetzt", erklärt Sonja Bähr, die jedoch auf Grenzen hinweist: „Die RFA ist eine Oberflächenanalyse und kann keine Oxidationsstufen unterscheiden – etwa ob Chrom als harmloses Cr(III) oder als toxisches Cr(VI) vorliegt. Für belastbare Konformitätsnachweise ist sie daher meist nur der erste Schritt."


Ein erhöhtes Risiko bringen vor allem drei Materialgruppen mit: recycelter Karton und Altpapier, in denen Altlasten aus früheren Druckprozessen stecken können – durch steigende Recyclingquoten ein wachsendes Thema; bedruckte Kunststoffe, bei denen ältere oder minderwertige Pigmente in Gelb-, Orange- und Rottönen auf Cadmium- oder Bleiverbindungen basieren können – in der EU weitgehend eingeschränkt, bei Importen und im Recyclingkreislauf jedoch weiterhin relevant; sowie Metallverpackungen mit Chromatierungen, sofern ältere Beschichtungen noch sechswertiges Chrom enthalten.
 

Unbeabsichtigte PFAS-Einträge erkennen und vermeiden

Die PFAS-Grenzwerte der PPWR gelten für PFAS, die in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt vorhanden sind – unabhängig davon, ob sie absichtlich zugesetzt wurden oder nicht. „Eine Lieferantenerklärung, dass keine PFAS absichtlich zugesetzt wurden, ist daher wichtig, bildet aber nur einen Teil des Konformitätsnachweises“, betont Claudia Gluth von Mondi und ergänzt: „Bei der Bewertung müssen auch der jeweilige Verpackungsaufbau und mögliche unbeabsichtigte Eintragsquellen berücksichtigt werden.“

Als unbeabsichtigte Kontaminationsquelle sollte nach den Worten von Dr. Knepper ein besonderes Augenmerk auf Prozesshilfsmittel (Trenn- und Gleitmittel, Entschäumer, Netzmittel, Tenside etc.) gelegt werden: „Diese können die Quelle für Spurenverunreinigungen im ppb-Bereich sein.“ Es besteht also ein hohes Risiko einer unbeabsichtigten ppb-Grenzwertüberschreitung, da PFAS weiterhin als Prozesshilfsmittel bei der Verarbeitung von Kunststoffen und anderen Ausgangsmaterialien eingesetzt werden. „Die Basis zur Vermeidung dieser Situation sind eine gute Lieferantenkommunikation sowie regelmäßige Wareneingangs- und Prozesskontrollen. Aber auch die Risikokategorisierung von Materialien im Entwicklungsprozess sowie die frühzeitige Festlegung von Second-Source-Materialien sind sehr wichtig, um das Risiko zu minimieren“, so Dr. Knepper.

Ein zentrales Element der Verordnung ist der Marktzugang: Lebensmittelkontaktverpackungen, die den Vorgaben nicht entsprechen, dürfen künftig nicht mehr vertrieben werden. Marktüberwachungsbehörden können dann entsprechende Verpackungen vom Markt nehmen. DEKRA empfiehlt, die Überschreitung zunächst mittels Batch-Analysen gezielt auf ausgewählte Materialchargen oder Produktionszyklen einzugrenzen. „Basierend darauf folgt eine systematische Ursachenanalyse, die Lieferanteninformationen, Produktionsprozesse und die Prüfung von Ausgangsmaterialien umfasst“, erläutert Dr. Knepper. Durch Rohstoffaustausch oder Rezepturanpassungen ließen sich dann häufig Lieferfähigkeit und Konformität schnell wiederherstellen.

Mit Blick auf das eigene Sortiment verfolgt Mondi bei der PFAS-Konformität einen strukturierten, risikobasierten Ansatz, der detaillierte Informationen aus der Lieferkette mit analytischer Verifizierung verbindet. Dieser Ansatz entspricht den Empfehlungen der Regulierungsbehörden auf europäischer Ebene und stützt sich auf die neuesten Analysemethoden und -verfahren. „Ausgangspunkt ist ein genaues Verständnis der Zusammensetzung und des Risikoprofils der von uns eingesetzten Materialien, gestützt auf Erklärungen und Daten unserer Lieferanten“, so Claudia Gluth. Ergänzend führt das Unternehmen analytische Prüfungen in seinem unternehmenseigenen Mondi Food Safety Laboratory durch.

 

Alternativen müssen sich in der Anwendung bewähren

PFAS sind über Jahrzehnte entwickelte, günstige Universallösungen, die mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllten: Fett-, Öl- und Feuchtigkeitsresistenz sowie Stabilität gegenüber Hitze und Feuchtigkeit entlang der gesamten Lieferkette. Auch als Additiv in der Kunststoffverarbeitung lieferten PFAS günstige Eigenschaften für bessere Materialfunktionen.

Doch es gibt durchaus marktreife Alternativen, wie Sonja Bähr betont. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf wasserbasierte Dispersionsbeschichtungen sowie biobasierte Systeme auf Stärkebasis oder Biopolymere wie Polymilchsäure (PLA). Trotzdem bestünden hier deutliche technische Grenzen, auch was die Recyclingfähigkeit betrifft, meint Bähr.

Zu den Herstellern, die wässrige Dispersionsbeschichtungen einsetzen, gehört auch Mondi. Zudem liefert das Unternehmen Barrierepapiere mit Extrusionsbeschichtungen und Lösungen mit höheren Barriereeigenschaften.

Einige Anwendungen sind naturgemäß anspruchsvoller – insbesondere dort, wo eine hohe Fettbeständigkeit mit erhöhten Temperaturen kombiniert wird oder wo hohe Barriereleistungen zugleich mit Anforderungen an die Recyclingfähigkeit in Einklang gebracht werden müssen. „Eine erfolgreiche Substitution bedeutet, Alternativen zu finden und umzusezten, ohne den Produktschutz, die Maschinengängigkeit oder die weitergehenden Verpackungsanforderungen des Kunden zu beeinträchtigen“, meint Claudia Gluth.

Die PFAS-Substitution ist daher kein pauschaler Materialwechsel. Sie erfordert belastbare Lieferkettendaten, geeignete Analyseverfahren und eine Qualifizierung der Alternativen unter realen Produktionsbedingungen.

Autor

Alexander Stark
Alexander  Stark
Redakteur FACHPACK360°