- 22.01.2026
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Green Claims: Neue Spielregeln für Umweltaussagen und Verpackungskennzeichnung
Ein grünes Blatt, ein Nachhaltigkeitsversprechen – und plötzlich ein Rechtsrisiko. Neue EU-Vorgaben zu Green Claims und Verpackungskennzeichnung verschärfen ab 2026 die Anforderungen an Kommunikation und Design.

Green Claims rücken früher in den regulatorischen Fokus, als viele Unternehmen erwarten. Während die EU-Verpackungsverordnung PPWR häufig mit dem Zieljahr 2030 verknüpft wird, greifen zentrale Anforderungen bereits deutlich früher. Spätestens ab dem 12. August 2026 – 18 Monate nach Inkrafttreten der PPWR – müssen erste Vorgaben umgesetzt sein. Besonders betroffen sind Umweltaussagen, Kennzeichnung, Labelling sowie der Umgang mit Gefahrstoffen in Verpackungen.
Diese Themen standen auch im Mittelpunkt des Vortrags von Peter Désilets, Geschäftsführer und Mitgründer von Pacoon Sustainability Concepts, im Solpack-Forum der FACHPACK 2025. Seine zentrale Botschaft: Unternehmen müssen ihre Verpackungen und die dazugehörige Kommunikation jetzt überprüfen und anpassen.
Green Claims: mehr als nur Worte
Ziel der neuen Vorgaben ist es, Greenwashing konsequent zu verhindern. Als solches gelten Umweltaussagen, die irreführend, unspezifisch, nicht zutreffend oder nicht überprüfbar sind. Dabei geht es nicht nur um Texte, sondern ebenso um Logos, Symbole, Bilder oder audiovisuelle Werbung. „Sie haben beispielsweise ein grünes Blatt auf der Verpackung abgebildet, aber gar keinen Kontext zu Nachhaltigkeit? Dann haben Sie schon ein Problem. Alles, was Nachhaltigkeit suggeriert, ohne dass dazu eine Verbindung besteht, sollte überprüft oder am besten gleich entfernt werden“, rät Désilets.
Auch scheinbar selbstverständliche Aussagen werden künftig nicht zulässig sein. „Standardanforderungen wie der gesetzlich vorgeschriebene Rezyklatanteil laut PPWR werden dann unter diese Definition fallen und dürfen nicht ausgelobt werden. Gleiches gilt für selbstverständliche Eigenschaften“, warnt der Pacoon-Geschäftsführer.
Nachhaltigkeit bleibt damit zwar ein zentrales Kommunikationsthema der Verpackungsbranche, wie zuletzt auch auf der FACHPACK 2025 sichtbar war. Der Spielraum für werbliche Aussagen wird jedoch enger: „Wenn die Unternehmen nicht nachweisen können, was sie besonders nachhaltig macht, werden wir viele dieser Aussage nicht mehr sehen“, prognostiziert Désilets.
Drei Regelwerke im Zusammenspiel
Green Claims stehen derzeit im Fokus von drei Regelwerken: der Empowering-Consumers-Richtlinie (gültig ab September 2026), der PPWR (verbindlich ab August 2026) sowie der Green Claims Directive, die voraussichtlich nicht umgesetzt wird.
Auch wenn Rezyklateinsatz und Recycelbarkeit erst ab 2030 greifen, bringt die PPWR bereits ab August 2026 konkrete Pflichten mit sich. Unternehmen müssen prüfen, ob Verpackungen relevante Stoffe enthalten, Grenzwerte einhalten und weiterhin verkehrsfähig sind.
„Sie müssen also bis August nächsten Jahres Ihren Konformitätsreport zumindest schon mal erklären, ob Gefahrstoffe im Griff gehalten sind und Grenzwerte eingehalten werden“, sagt Peter Désilets.
Schluss mit vagen Aussagen
Vage oder pauschale Versprechen wie „klimaneutral durch Kompensation“ sind künftig unzulässig. Erlaubt sind nur präzise, belegbare und zertifizierte Aussagen. Zudem ist eine klare Trennung erforderlich: Ein Produkt kann biologisch sein, ohne dass Verpackung oder Produktion nachhaltig sind. Auch digitale Auslagerungen reichen nicht mehr aus.
„Ein bloßer Verweis auf eine Webseite nach dem Motto ‚Das können Sie dort nachlesen‘ ist künftig nicht mehr zulässig. Die Informationen müssen direkt und konkret erklärt werden“, so Désilets.
Kennzeichnung und Marktzugang im Fokus
Besonders relevant für Verpackungsunternehmen sind die künftigen Kennzeichnungsvorgaben der PPWR. Dazu zählen harmonisierte Entsorgungshinweise, Materialangaben sowie die eindeutige Unterscheidung von Einweg-, Mehrweg- und Pfandsystemen. Ab August 2026 müssen Verpackungen zudem eindeutig identifizierbar sein, etwa durch Chargen- oder Seriennummern sowie Angaben zum Hersteller oder Inverkehrbringer. Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungen können den Marktzugang verhindern oder zu Zollstopps führen.
Der Anpassungsaufwand ist erheblich. Viele Unternehmen überarbeiten derzeit tausende Artworks. Auch Transportverpackungen dürfen nicht übersehen werden, da fehlende Registrierungen Lieferketten verzögern und erhebliche Kosten verursachen können.
Fazit
Bis August 2026 bleibt wenig Zeit. Erforderlich sind eine systematische Analyse aller Verpackungen und Umweltaussagen, die Prüfung bestehender Artworks, das Zusammenführen von Nachweisen und Zertifikaten sowie eine belastbare Datenbasis für Verpackungs- und Produktinformationen. Ein klarer Zeit- und Aktionsplan ist entscheidend. Wer jetzt beginnt, reduziert regulatorische Risiken und bleibt auch unter den neuen Vorgaben handlungsfähig.
Autor: Alexander Stark, Redakteur FACHPACK360°