Millionen Kleinsendungen aus Drittstaaten gelangen täglich auf den europäischen Markt. Mit ihnen kommen Produkte und Verpackungen, deren Konformität mit EU-Vorgaben vielfach fraglich ist. Nach Angaben des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses werden jeden Tag bis zu zwölf Millionen Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro an Verbraucher in der EU verschickt. In Deutschland erreichen nach Zahlen des Handelsverbandes Deutschland allein von Shein und Temu rund 400.000 Sendungen pro Tag die Haushalte. Europa werde von einer „Flut an Importen“ getroffen, „die nicht mit den EU-Vorschriften zur Produktsicherheit, zu Arbeitsrechten, Steuern oder Umweltauflagen im Einklang stehen“, warnt der EWSA. Auch die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Mehr als 40 Prozent der beschlagnahmten Produkte erfüllen die EU-Compliance-Anforderungen offenbar nicht.
Während Hersteller und Inverkehrbringer in der EU wachsende regulatorische Anforderungen erfüllen müssen, gelangen über Plattformen und Direktimporteure weiterhin große Mengen an Waren in den Markt, bei denen genau diese Pflichten nur unzureichend kontrolliert werden. Sonja Bähr, Dipl.-Wi.-Ing. (FH), Director Business Development bei Berndt+Partner Creality und Dozentin an der BHT Berlin, sagt dazu: „Bei Direktimporten über Plattformen und bei preisaggressiven Importkanälen ist es nicht realistisch, von flächendeckender Rechtskonformität auszugehen.“
Auffallende Unterschiede
Ein Blick auf typische Verpackungen solcher Produkte zeigt nach ihrer Einschätzung ein klares Muster: Häufig dominieren kostengünstige Kunststoff- und Verbundlösungen, ausgelegt auf niedrige Materialkosten und robuste Versandfähigkeit. Für Verpackungen, die gezielt für den EU-Markt entwickelt werden, wirke der regulatorische Druck in Richtung Recyclingfähigkeit, Materialreduktion, Trennbarkeit und Rezyklateinsatz dagegen bereits deutlich stärker.
Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation dürfte sich dieser Unterschied weiter verschärfen. Bähr ist überzeugt, dass die PPWR mit ihren hohen Anforderungen an die Verpackungskonformität den Zugang zu den EU-Märkten für nicht konforme Verpackungen und verpackte Produkte deutlich schwieriger macht. Zugleich könne derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass alle über Onlineplattformen oder Direktimporte eingeführten Produkte und Verpackungen bereits PPWR-konform sind. „Mit Anwendungsbeginn der Verordnung ab 12. August 2026 und weiteren Stufen bis 2030 wird die Lücke eher noch sichtbarer, aber sicher nicht kleiner“, meint Bähr.
Neue Pflichten im EU-Markt und ihre Folgen für den Wettbewerb
Wer verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt, unterliegt den verpackungsrechtlichen Pflichten. Das betrifft Importeure ebenso wie Onlinehändler – unabhängig davon, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen.
Für regelkonforme Anbieter in der EU bedeutet das erhebliche Kosten. Sie müssen Verpackungen an Recycling- und Stoffanforderungen ausrichten, Systembeteiligungen finanzieren, Entsorgung und Kennzeichnung organisieren, Nachweise erbringen und Daten melden. Hinzu kommen je nach Produktkategorie weitere Pflichten, etwa Pfand- und Rücknahmesysteme. Wenn Drittstaatenverkäufer diese Anforderungen faktisch umgehen, entsteht ein klarer Preisvorteil zulasten der Unternehmen, die sich regelkonform verhalten. Die Europäische Kommission benennt dies ausdrücklich als Problem des unlauteren Wettbewerbs.
Auch auf zollrechtlicher Ebene gerät dieses Ungleichgewicht zunehmend in den Fokus. Der Rat hat im Februar 2026 die Abschaffung der 150-Euro-Zollbefreiung beschlossen, sobald die neue EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist, voraussichtlich 2028. Damit reagiert die EU auch auf den unfairen Wettbewerb durch bislang zollfreie Niedrigwertsendungen.
Vollzugsdefizite und kritische Lücken
Trotz der bestehenden Regeln bleibt der Vollzug ein zentrales Problem. Die zuständigen Stellen stoßen angesichts der Mengen und Strukturen des grenzüberschreitenden Onlinehandels schnell an Grenzen. Die Schwachstellen liegen vor allem in der Masse der Niedrigwertsendungen, in schwer greifbaren Akteursstrukturen, in lückenhaften Daten und in der begrenzten Kontrolltiefe bei Materialien und Inhaltsstoffen. „Verkäufer sitzen häufig außerhalb der EU, wechseln rasch ihre Identitäten oder verteilen Verantwortung auf Marktplatz, Händler, Logistik und Importeur“, meint Sonja Bähr.
Die EU reagiert darauf mit neuen Instrumenten wie dem E-Commerce-Toolbox-Paket und neuen Regeln für kleine Pakete. Entscheidend wird nach Einschätzung von Bähr sein, dass künftige Reformen Produktsicherheit, Verpackungsrecht und Marktüberwachung wirksam miteinander verknüpfen.
Autor: Alexander Stark, Redakteur FACHPACK360°