• 01.01.1
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PPWR: Aufschub gefordert – Kommission bleibt hart

17 Verbände forderten im Sommer mehr Zeit für die Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung und warnen vor rechtlichen und organisatorischen Problemen. Doch die EU-Kommission bleibt hart: Die PPWR tritt wie geplant am 12. August 2026 in Kraft.
Sanduhr mit rotem Sand auf einer Zeitung
Die EU-Kommission bleibt beim Starttermin: Die neue Verpackungsverordnung (PPWR) soll wie geplant am 12. August 2026 greifen – trotz Protesten aus der Wirtschaft.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt als einer der größten regulatorischen Einschnitte der letzten Jahre für die Verpackungs-, Handels- und Entsorgungswirtschaft. Nachdem sie im Januar 2025 unter der Nummer 2025/40 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, steht nun der eigentliche Geltungsbeginn am 12. August 2026 bevor. Ab diesem Datum greifen erstmals neue Pflichten – von Rezyklatanteilen bis zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

Doch genau dieser Starttermin sorgt für massiven Widerstand in der Branche. Im Sommer 2025 formierte sich eine breite Allianz führender Wirtschaftsverbände, die eine Verschiebung des Inkrafttretens um mehrere Monate fordern.

 

Gemeinsamer Appell an die Bundesregierung

Im Juli 2025 übermittelten 17 Organisationen – darunter der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), der bvse, der Handelsverband Deutschland (HDE), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), die GKV, die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), der Markenverband und der Milchindustrie-Verband – ein gemeinsames Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider.

Der Brief warnt vor „gravierenden praktischen Problemen“, sollte die neue EU-Verordnung wie geplant mitten im Geschäftsjahr in Kraft treten. Die Unterzeichner plädieren für einen Aufschub auf den 1. Januar 2027, um „Zeit für rechtssichere nationale Umsetzungen und Übergangsregelungen“ zu schaffen.

In dem Schreiben heißt es: „Ab dem 12. August 2026 gelten neue EU-Definitionen (u. a. ‚Hersteller‘, ‚Erzeuger‘), mit erheblichen Auswirkungen auf die Pflichtenverteilung im System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Pflicht für Unternehmen, Verpackungen zu lizensieren, verschiebt sich, was dazu führen kann, dass bislang Verpflichtete ihre Zahlungen einstellen oder reduzieren, weil unklar ist, wer künftig zuständig ist.“

Kritisiert werden außerdem die fehlende Rechtsklarheit und unklare nationale Umsetzungsfristen: „Bis Jahresende 2026 bleibt das nationale Verpackungsgesetz teilweise anwendbar. Gleichzeitig liegt das deutsche Umsetzungsgesetz voraussichtlich erst Mitte 2026 vor.“

Ohne eindeutige Definitionen und Zuständigkeiten drohten doppelte Verträge, unsichere Finanzflüsse und Bürokratierisiken, so die Verbände. Besonders gefährdet seien kommunale Dienstleistungen wie Abfallberatung und Containerreinigung.

Die Forderung der Verbände ist eindeutig: „Eine Verschiebung des Geltungsbeginns der neuen Regeln auf den 1. Januar 2027 würde allen Beteiligten die notwendige Zeit verschaffen, um die neuen Regelungen rechtssicher und geordnet umzusetzen.“

Deutschland könne hier eine aktive und koordinierende Rolle einnehmen, heißt es weiter – auch weil viele andere Mitgliedstaaten mit denselben Herausforderungen konfrontiert seien.

 

Aufschub abgelehnt

Die Antwort aus Brüssel kam im Oktober und fällt unmissverständlich aus: Die EU-Kommission will beim vorgesehenen Starttermin im August 2026 bleiben. Wie Euwid berichtet, hat Umweltkommissarin Jessika Roswall in einem Schreiben an einen Verband betroffener Kreise und an Mitglieder des deutschen Bundestags erklärt, dass die neuen Verpflichtungen aus der EU-Verpackungsverordnung wie geplant ab dem 12. August 2026 gelten sollen. Den vielfach kritisierten unterjährigen Übergang bezeichnete sie als „herausfordernd“, öffnete zugleich aber die Tür für Flankierungen. Die Mitgliedstaaten sollen im Jahr 2026 nationale Spielräume für Korrekturmechanismen erhalten, um Übergangsproblemen beim Wechsel der Verantwortlichkeiten zwischen verpflichteten Herstellern zu begegnen und ein kohärentes Vorgehen zu sichern.

Damit bleibt der offizielle Zeitplan unangetastet. „Mit der Umsetzung der PPWR sei bereits begonnen worden, und die Kommission stimme sich mit den Beteiligten ab, um eine fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten“, heißt es in der Zusammenfassung der Korrespondenz. Eine Fristverlängerung lehnt Brüssel ab. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen auf den August 2026 vorbereitet sein.

Autor: Alexander Stark, Redakteur FACHPACK360°