Gemäß Artikel 19 der europäischen Kunststoff-Verordnung (EU) Nr. 10/2011muss jedes potentielle Gesundheitsrisiko durch Lebensmitttel-Kontaktmaterialien ausgeschlossen werden. Dies bezieht sich sowohl auf die absichtlich verwendeten SML-Substanzen (Rezepturbestandteile) als auch auf die sogenannten NIAS (Non Intentionally Added Substances) als Abbauprodukte oder Verunreinigungen – es zählt, was ins Lebensmittel übergeht. Dafür bietet Ihnen Eurofins Consumer Product Testing die sog. NIAS-Screenings nach EN 13130 und EN 14338 an und unterstützt Sie außerdem mit einer wissenschaftlichen Risikoabschätzungen, um für Ihr Produkt die Konformität mit Artikel 3 der europäischen Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 nachweisen zu können.